Verbraucherdatenschutz jetzt ausnahmslos stärken
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Der Datenschutzaktivist Max Schrems hat Facebook gezwungen, alle über ihn gespeicherten oder weitergegebenen Daten herauszugeben. Im Ergebnis erhielt er einen Ausdruck von sage und schreibe über 1 000 Seiten. Jetzt verklagt er Facebook vor dem EuGH. Seiner Klage haben sich über 25 000 Menschen angeschlossen, und das zu Recht; denn Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor der unseriösen Abzocke durch die Nutzung ihrer Daten endlich besser geschützt werden.
Wir alle kennen personalisierte Werbungen, die einen auf Facebook oder per E-Mail erreichen und das Postfach zumüllen. Es gibt schlimme Fälle von Datenklau oder von Identitätsdiebstahl, und niemand kann mehr wirklich sagen, wo seine Daten überall herumschwirren.
Unternehmen erschleichen sich das Einverständnis zur unbegrenzten Datenweitergabe etwa durch versteckte Klauseln in den AGBs oder dadurch, dass der Vertragsabschluss von vornherein an die Erteilung eines solchen Einverständnisses gekoppelt ist. Die Aussicht auf Gewinnmaximierung lässt die Datenfänger zur Höchstform auflaufen. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird häufig suggeriert, die Nutzung eines bestimmten Angebots sei kostenlos. In der Praxis erweist sich das aber als glatte Lüge; denn die Daten, die dabei herausgegeben werden, sind bares Geld wert. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen gewissermaßen mit der Herausgabe ihrer Daten. Der Handel mit Verbraucherdaten ist ein überaus lukratives Geschäft, das endlich aufhören muss.
Wir begrüßen es, dass diese kollektiven Klagerechte jetzt gestärkt werden sollen. Das wurde höchste Zeit.
Als problematisch sehen wir die in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahmeregelung an, nach der genau dann keine Klagerechte bestehen sollen, wenn Unternehmen die Daten zu vertraglichen Zwecken erheben oder verarbeiten. Das hört sich für mich geradezu nach einer Einladung für Unternehmen an, genau diese Begründung vorzuschieben. Deswegen darf diese Formulierung so nicht bleiben.
Wir begrüßen es, dass die Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden geregelt werden soll. Wichtig ist, dass tatsächlich Klarheit über die zuständige Behörde hergestellt wird, damit die Klagen nicht am Ende aus formalen Gründen abgewiesen werden. Auch dieser Aspekt wird uns in der Debatte über diesen Gesetzentwurf sicherlich noch beschäftigen.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt anführen: Wenn wir schon Gelegenheit haben, über ein weiteres Verbraucherschutzgesetz zu debattieren, sollten wir auch über kollektive Klagerechte reden und beispielsweise Finanzmarktwächtern ein Klagerecht verleihen. Das würde uns ein erneutes, aufwendiges Verfahren ersparen, und den Finanzmarktwächtern bliebe das Betteln um eine gesetzliche Regelung erspart.
Wir sind gespannt, wie sich die Sachverständigen in der Anhörung im Mai äußern werden. Wir hoffen, dass es gelingt, eine praktikable Lösung zu finden, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Schutz ihrer Daten auch tatsächlich etwas bringt.
Vielen Dank.