Bundesregierung hat Fragerecht der Opposition verletzt
"Die Bundesregierung hat mit mindestens zwei unzureichenden Antworten auf kleine Anfragen der LINKEN zu Bundespolizeieinsätzen das Fragerecht der Opposition verletzt. In Zukunft wird die Regierung unsere Fragen präziser beantworten müssen. Sie kann sich nicht mehr alleine mit dem Verweis auf Länderverantwortung aus der Affäre ziehen. Das ist ein wichtiger Teilerfolg, über den wir uns freuen“, so Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur unzureichenden Beantwortung der Bundesregierung von kleinen Anfragen der Opposition, in dem es festgestellt hat, dass die Bundesregierung auf parlamentarische Fragen über das Ersuchen eines Landes um Unterstützung durch die Bundespolizei zu antworten hat. Lay weiter:
„In Zukunft muss die Regierung darauf antworten, warum sie überhaupt die Beteiligung der Bundespolizei als gegeben sieht und darf Fragen von etwaigen Rechtsverstößen von Bundespolizisten nicht weiter ausweichen.“
Frank Tempel, Obmann im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE ergänzt: "Der Einsatz von Bundespolizei auf Landesebene ist eine verfassungsrechtliche Ausnahme, die nicht zur Regel werden darf. Die Begründung für eine solche Ausnahme fällt in die Zuständigkeit der Bundesregierung und unterliegt somit ihrer Antwortpflicht. Zudem hat das Gericht klare Feststellungen zu weiteren Fallgruppen getroffen, bei denen eine Beantwortungspflicht der Bundesregierung besteht. Dies betrifft etwa Begleitumstände von Einsätzen, für die der Bund die Verantwortung trägt. Dadurch sind die Konturen des Fragerechtes bei Unterstützungseinsätzen deutlich geschärft worden, was zur Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments führt.“