Verbraucherschutz bleibt Baustelle im VW-Skandal
„Drei Monate nach Bekanntwerden des VW-Skandals hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nicht eine einzige konkrete Maßnahme zur wirkungsvollen Verbesserung der Rechte geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher benannt“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Caren Lay, anlässlich des heutigen Gesprächs im Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit Vertretern von VW und der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem VW-Skandal. Lay weiter:
„Bis auf eine längst beschlossene Schlichtungsstelle hat die Bundesregierung nichts zum Verbraucherschutz im VW-Skandal anzubieten. Zu der von Minister Maas vor Wochen angedeuteten Verbesserung des kollektiven Klagerechts findet sich im Bericht kein Wort. Dabei zeigt doch gerade dieser Skandal mit seinen Millionen Geschädigten, dass die Möglichkeit von Gruppenverfahren überfällig ist, damit nicht jeder Einzelne vor Gericht ziehen muss. Auch ein Unternehmensstrafrecht, bei dem ein Unternehmen mit seinem Unternehmensvermögen für entstandene Schäden haftet, muss in Deutschland endlich eingeführt werden. Andere europäische Länder haben das längst vorgemacht. Zudem müssen die Gewährleistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei hochwertigen und langlebigen Gütern deutlich ausgeweitet werden.
Auch beim VW-Konzern geht es verbraucherpolitisch nur äußerst schleppend voran. Es ist gut, dass VW von der bestehenden Verjährungsregelung nicht Gebrauch machen will. Zu kritisieren ist allerdings, dass die Geschädigten bis heute keine schriftliche Grundinformation erhalten haben. Das entsprechende Vorgehen in den USA, wo Verbraucherinnen und Verbraucher Tausende Dollar zur Entschädigung bekommen haben, wird in Deutschland als ‚Marketingaktion‘ für einen für VW schwierigen Markt abgetan.
Klar ist für DIE LINKE: Wenn die KFZ-Steuer durch die Nachrüstung steigen sollte, und für den Fall, dass Autokäufer komplett vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, muss VW für diese Schäden im vollen Umfang haften.
Nachdem die Koalition die Behandlung mit dem VW-Skandal fünfmal von der Tagesordnung des Ausschusses gestimmt hatte, war das Auftreten der Bundesregierung in der heutigen Sitzung eine einzige Enttäuschung. Ihr überfälliger, aber dürftiger Bericht zur Sache erreichte die Abgeordneten heute um 8:10 Uhr.“