Folgekosten des Braunkohleabbaus nicht auf Länder abwälzen
Zum Antrag „Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017“ der Fraktion DIE LINKE, erklärt Caren Lay, ebenfalls Antragstellerin:
„Die durch den Braunkohleabbau und die damit verbundenen Eingriffe in die Landschaft vor allem der Lausitz entstandenen Folgekosten dürfen nach 2017 nicht in erster Linie den ostdeutschen Ländern aufgebürdet werden, wie bislang von der Bundesregierung geplant. Diese will sich nämlich bereits in den anstehenden Verhandlungen um die Fortschreibung des vorhandenen Verwaltungsabkommens mit der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) deutlich zurückziehen und perspektivisch sehr viel weniger Mittel für die Sanierung von Umwelt, Grundwasserniveau und damit einhergehende Gefahren bereitstellen. Die Folgekosten des seit über zwei Jahrzehnten auch in der Bundesrepublik betriebenen Braunkohletagebaus sind aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – hier darf der Bund sich nicht aus der Verantwortung stehlen!“
Im Antrag, den Caren Lay mit eingebracht hat, begehren die LINKEN-Bundestagsabgeordneten unter anderem eine Fortsetzung der bisherigen Braunkohlesanierung auf dem bisher vereinbarten Niveau, sowie die Aufnahme weiterer Aspekte der Förderung, wie die Gefahrenabwehr durch den Grundwasseranstieg oder die Realisierung von Maßnahmen zur Folgenutzung.
„Damit aus den ehemaligen Tagebauen im Osten wieder nutzbare Flächen werden können und die Menschen in der Region keinen unnötigen Gefahren ausgesetzt werden, muss jetzt gehandelt werden. Der Bund muss hier weiter seinen Teil leisten – zusammen mit den betroffenen Bundesländern. Die Bundesregierung darf die Verantwortung für die Folgekosten nicht von sich weisen und sie allein den Ländern überhelfen!“, so Lay abschließend.