Mietpreisbremse muss nachgebessert werden
„Ein guter Tag für Mieterinnen und Mieter: Jetzt ist es offiziell, dass Abzocke bei der Wohnungsvermittlung nicht durch die Verfassung gedeckt ist“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der gescheiterten Verfassungsbeschwerde zweier Immobilienmakler gegen das Bestellerprinzip bei der Mietpreisbremse. Lay weiter:
„Weiterhin gilt: Wer einen Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. Bis zum vergangenen Jahr haben Vermieter häufig die hohen Maklergebühren besonders in begehrten Wohnlagen auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt. Diese Praxis wurde mit Einführung der Mietpreisbremse unterbunden. Das hat DIE LINKE stets begrüßt.
Das heutige Gerichtsurteil sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Mietpreisbremse seit über einem Jahr klemmt. Grund dafür sind die zahlreichen Ausnahmen, die die Koalition beschlossen hat sowie die Tatsache, dass die Vermieter sich schlichtweg weigern, die Mietpreisbremse anzuwenden. Dafür drohen nach jetziger Rechtslage so gut wie keine Sanktionen. Ermöglicht hat das die große Koalition.
Außerdem muss die Mietpreisbremse nicht angewendet werden, wenn die Vormiete bereits höher war. Mieterinnen und Mieter haben aber keinen Rechtsanspruch darauf, die Höhe der Vormiete zu erfahren. Somit kann die Mietpreisbremse ganz einfach umgangen werden. Hier muss dringend nachgebessert werden. Der Vermieter, der sich nicht an die Mietpreisbremse hält, soll vom ersten Tag an nachzahlen und mit Sanktionen rechnen müssen. Die Mietpreisbremse muss ohne Ausnahme gelten. Auch wenn die Miete des Vormieters höher war, muss sie bei Wiedervermietung zur gesetzlich geltenden Höhe eingebracht werden.“