Breite Forderung nach Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes
Konferenz Zwei Jahre VIG: Wie weiter?" war ein großer Erfolg
- B. Schering
Die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist eine der zentralen verbraucherpolitischen Fragen in dieser Wahlperiode. Mit der Konferenz „Zwei Jahre VIG: wie weiter?! am 14. Juni 2010 ist es uns gelungen, einen deutlichen Impuls für eine umfassende und verbrauchergerechte Novellierung des VIG zu setzen.
Rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Verbraucherorganisationen, Politik, Wissenschaft und Behörden diskutierten Praxiserfahrungen und Forderungen. Einzig das Bundesverbraucherministerium schien an der Debatte nicht interessiert. Unsere Einladung zur Konferenz wurde von hoher Stelle abgelehnt.
Die sehr breite Beteiligung von Verbänden und Verbraucherorganisationen sowie die Vielzahl der Teilnehmenden zeigen, wie wichtig und dringend das Thema ist. Welch hohe Bedeutung DIE LINKE. dem beimisst, wird nicht zuletzt an der prominenten Besetzung der Konferenz deutlich. Neben der Brandenburger Verbraucherministerin Anita Tack und der Berliner Verbrauchersenatorin Katrin Lompscher beteiligten sich auch der Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi und die Parteivorsitzende Gesine Lötzsch.
Ernüchternde Bilanz: Die Ergebnisse der Umsetzung des VIG
Große Einigkeit bestand in der Kritik der bisherigen Umsetzung und Ausgestaltung des Gesetzes. Hohe und unkalkulierbare Kosten schrecken Fragesteller ab. Unklare Zuständigkeiten in den Behörden ziehen die Bearbeitung in die Länge. Pauschale Verweise auf das weit ausgelegte Geschäft- und Betriebsgeheimnis machen Informationsrechte zunichte. Dies erschwert auch die Arbeit in den Behörden, denn viele befürchten Regressforderungen von Unternehmen. Zur Unsicherheit kommt Unkenntnis: In manchen Behörden ist bis heute die Existenz der Gesetzes nicht realisiert worden. Die Folge: das Gesetz dient eher dem Schutz von Unternehmen als den Verbraucherinteressen.
Dass es weitaus besser geht und die Informationskultur in Deutschland schlicht rückständig ist, verdeutlicht der Blick in andere Länder. Bearbeitungszeiten von wenigen Tagen sind in Schweden selbstverständlich. In vielen Ländern sind Auskünfte kostenfrei. Dass Auskünfte auch ohne schriftlichen Antrag erteilt werden können, machen Schweden und die Schweiz vor. Dänemark, Großbritannien, Frankreich und Österreich kennen darüber hinaus eine Weiterleitungspflicht, wenn eine Anfrage in die Zuständigkeit mehrerer Behörden fällt.
Auch das Land Berlin hat positive Beispiele für eine verbrauchergerechte Informationskultur zu bieten. Der Smiley in Pankow und der grüne Bär in Marzahn-Hellersdorf zertifizieren für die Kundschaft klar erkennbar positive Ergebnisse etwa von Hygienekontrollen. Die Transparenz durch Positivkennzeichnungen und Negativlisten hat das Verhalten von Unternehmen merkbar verbessert.
Was ist zu tun?
Die Konferenz zeigte erneut: das Verbraucherinformationsgesetz muss dringend grundlegend überarbeitet und verbraucherfreundlich und behördentauglich ausgestaltet werden. Die Erkenntnisse und Forderungen der Konferenzteilnehmerinnen und –teilnehmer sind bereits weitestgehend im aktuellen Antrag der Fraktion DIE LINKE. (Drs. 17/1576) enthalten. Dazu gehört auch die Ausweitung des VIG von Lebensmitteln auf alle Produkte und Dienstleistungen.
Von der Konferenz ging zudem ein klares Votum aus, dass Behörden weit stärker als bisher proaktiv informieren müssen. Das Internet ist dabei ein wichtiges Medium. Die gerade für ältere Menschen wichtige Möglichkeit der telefonischen Anfrage kann es gleichwohl nicht ersetzen. Auch darf die Debatte um die Zusammenfassung verschiedener Informationsansprüche in einem Gesetz kein Kürzen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner sein. Entscheidend bleibt die Qualität der Informationsrechte.