Niedergang des sozialen Wohnungsbaus hält an
„Der Niedergang des sozialen Wohnungsbaus kann trotz der zusätzlichen Bundesmittel nicht gestoppt werden. Pro Jahr fallen circa 45.000 Sozialwohnungen aus der Bindung. Wir brauchen Bundesförderung auch nach 2019. Es ist fatal, dass dies in der aktuellen Grundgesetzänderung nicht vorgesehen ist“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage (BT-Drs. 18/11403). Lay weiter:
„Es gab in den letzten 25 Jahren einen dramatischen Rückgang der Sozialwohnungen, der weiterhin anhält. Die Bemühungen der Bundesregierung reichen bei weitem nicht aus, um diesen Niedergang zu stoppen. Aktuell fallen mindestens 45.000 Wohneinheiten pro Jahr aus der Bindung. Dabei ist der Bedarf weiterhin riesig. In manchen Großstädten hat fast jede/r Zweite Anspruch auf eine geförderte Wohnung.
Es war ein Fehler, die Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung komplett an die Länder zu geben. Auch nach 2019 muss der Bund in der Pflicht bleiben und zweckgebunden Mittel für die soziale Wohnraumförderung an die Länder geben. Dazu muss das Grundgesetz geändert werden. Leider bleibt die Frage der sozialen Wohnraumförderung bei der Grundgesetzänderung zum Länderfinanzausgleich, die die Bundesregierung letzte Woche eingebracht hat, ausgespart. Der Bund beraubt sich damit jeder Eingriffsmöglichkeit. Das hat dramatische Folgen und wird die Mietenexplosion weiter anheizen. Wir brauchen weiterhin reservierte Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen.
Notwendig ist ein Neustart eines sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbaus. In Zukunft müssen die Mittel für soziale Wohnraumförderung zweckgebunden an die Länder vergeben werden und vorrangig für kommunale und gemeinnützige Träger zur Verfügung gestellt werden. Es darf nicht sein, dass Sozialwohnungen nach 15 Jahren aus der Bindung fallen. In Zukunft muss gelten: Einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung.
DIE LINKE fordert fünf Milliarden Euro jährlich für den sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau. Mindestens 250.000 Sozialwohnungen sollen durch Neubau und durch Ankauf von Belegungsbindungen pro Jahr entstehen. Außerdem muss es beim Auslaufen von Belegungsbindungen Bestandsschutz geben für die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Sozialwohnungen.“