Mieter auch vor Lärm und Zerfaserung der Städte schützen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Auch ich möchte mit den positiven Aspekten des vorliegenden Gesetzentwurfes beginnen und die Punkte erwähnen, bei denen sich zeigt, dass es sich gelohnt hat, die Opposition einzubeziehen. Auch dafür will ich mich natürlich herzlich bedanken.
Mir geht es um die Verbesserung des Kündigungsschutzes von Mieterinnen und Mietern in Gebieten mit Erhaltungssatzung, also in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Ich finde es sehr gut, dass hier ein Punkt aufgegriffen wurde, den der von uns benannte Sachverständige vom Deutschen Mieterbund in der Anhörung betont hat, nämlich dass wir den Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern verbessern sollten. Bislang ist es ja so: Nachdem eine Wohnung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, gilt der Kündigungsschutz drei bis maximal zehn Jahre. Diese Frist wird jetzt verlängert; zukünftig gilt er fünf bis zwölf Jahre. Das ist zwar nicht ganz die Regelung, die der Bundesrat vorgeschlagen hat - er hat einen Kündigungsschutz für die Dauer von 7 bis 14 Jahren vorgeschlagen -, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Ich finde es gut, dass dieser Aspekt aufgegriffen wurde.
Ich persönlich finde, ehrlich gesagt, dass man in Gebieten mit Milieuschutzsatzung gar nicht umwandeln sollte, auch dann nicht, wenn die Wohnung dem Mieter zum Kauf angeboten wird; denn das ist häufig vorgeschoben. Aber darüber können wir ja möglicherweise in rot-rot-grünen Koalitionsverhandlungen sprechen. Das ist mit der Union bestimmt nicht zu machen.
Meine Damen und Herren, die Milieuschutzsatzung kann den Kapitalismus bestimmt nicht abschaffen, ihn aber immerhin aufhalten. Deswegen finden wir es gut, dass in § 172 des Baugesetzbuches etwas geändert wurde. Genauso begrüßen wir die Weiterfassung der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Wir finden es auch richtig - das ist, glaube ich, noch gar nicht angesprochen worden -, die Rechtssicherheit im Hinblick auf Ferienwohnungen an der Küste, zumindest dort, wo sie gefährdet war, zu stärken. Dies ermöglicht einkommensschwachen Familien den Urlaub und päppelt auch das Einkommen vieler Küstenbewohner auf. Gleichzeitig kennen wir das Problem des massiven Missbrauchs von Ferienwohnungen in Großstädten, wo Mieterinnen und Mieter verdrängt werden. Dieses Problem gibt es zum Teil natürlich auch in beliebten Küstenorten. Wir kennen auch die Furcht vor sogenannten Rolladensiedlungen, also leeren Ortschaften, in denen nichts mehr passiert. Deswegen finden wir es gut, dass die Kommunen eine Handhabe bekommen und gestärkt werden, wenn es darum geht, hier zu regulieren. Ich muss an dieser Stelle aber auch sagen, dass ich allen Ländern wirklich empfehle, eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung zu erlassen, um den Missbrauch von Ferienwohnungen zu verhindern.
Meine Damen und Herren, auch wir Linke wollen natürlich lebendige, durchmischte Städte. Wir finden deswegen die Einführung eines urbanen Gebietes richtig. Ich habe schon bei der ersten Lesung gesagt: Die derzeit so beliebten Gründerzeitviertel würden heute gar nicht mehr genehmigt werden. Aber genau das wollen wir ja häufig: kurze Wege, eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten sowie Unterhaltung. Deswegen ist es gut, dass es das urbane Gebiet gibt.
Beim Lärmschutz sind wir uns nicht wirklich einig geworden; das hat schon mehrfach eine Rolle gespielt. Ich finde - das habe ich hier auch gesagt -, darüber können wir reden. Wer in die Stadt zieht bzw. wer in ein Gebiet zieht, das in der Nähe vorhandener Unterhaltungsangebote liegt, kann natürlich nicht erwarten, dass es dort so leise ist wie auf dem Dorf; das habe ich ganz klar gesagt.
Ich habe hier auch schon einmal die Position vertreten, dass wir in den Städten - das kann man an Berlin sehr gut sehen - natürlich auch einen Bestandsschutz für die bestehenden Clubs brauchen. Ich finde es, ehrlich gesagt, amüsant, wenn Leute, die als Studenten dorthin gezogen sind, weil es dort so schön munter und lebendig war, zehn Jahre später finden, dass es dort zu laut ist, und versuchen, gegen die bestehenden Clubs zu klagen. So geht es natürlich nicht.
Trotzdem hätten wir es vorgezogen, man wäre dem Vorschlag des Bundesrates nachgekommen und hätte die Lärmmessung in den Innenraum verlagert. Ja, das wäre ein Paradigmenwechsel, aber ich finde, einer, der nötig ist, und ich habe es, ehrlich gesagt, nicht verstanden, warum es anders gemacht werden soll. Entscheidend ist im Endeffekt, wie laut oder leise es innen ist.
Ich schlage vor, dass wir hier in den Haushaltsverhandlungen über einen Lärmschutzfonds reden, mit dem wir lärmschützende Maßnahmen für die Mieterinnen und Mieter unterstützen, zum Beispiel den Einbau von Hamburger Fenstern. Aber auch die Gewerbebetriebe und die Clubs müssen abgedichtet werden können, ohne dass sie um ihre Existenz fürchten müssen.
Ich komme zu meinem letzten Argument: Wir können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil auch wir den § 13b wirklich für falsch halten. Dadurch wird der Sinn des Gesetzes, nämlich die Stärkung der Innenentwicklung, wirklich komplett karikiert. Sie befördern stattdessen mit mehr Eigenheimsiedlungen die Flächenzersiedelung in den Dörfern. Meine Befürchtung ist, dass man in den Außenbereichen der Großstädte - Stichwort Gropiusstadt - Sozialwohnungen baut, weil man die Armen nicht in der Innenstadt haben will. Das finde ich einfach falsch. Deswegen werden wir die Streichung des § 13b beantragen. Wenn das nicht angenommen werden sollte, müssen wir uns enthalten.
Vielen Dank.