Fluggastrechte stärken
Auch in diesem Sommer buchen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Reisen zunehmend über das Internet. Doch anders als Pauschalreisende bleiben sie auf den Kosten sitzen, wenn die Fluggesellschaft in die Insolvenz schlittert. Der Grund: die uneinheitliche Rechtslage bei Pauschalreisenden einerseits und im Flugverkehr andererseits.
In Streitfällen haben Fluggäste ebenfalls schlechte Karten. Zusätzliche Gebühren, horrende Umbuchungskosten oder verweigerter Schadensersatz bei Ausfällen: Es gibt viele Gründe, sich über Fluggesellschaften zu ärgern. Allerdings birgt der Rechtsweg stets das Risiko unverhältnismäßiger Kosten. Aber die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bleibt Flugpassagieren verwehrt. Denn die Beteiligung an der „Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr“ ist für Fluggesellschaften freiwillig. Das bescheidene Ergebnis: Kein einziges Flugunternehmen ist Mitglied.
Hinzu kommt: 86 Prozent der Fluggäste erhalten von den Airlines keinerlei Hinweise über ihre Rechte. Das ergab eine Untersuchung der Stiftung Warentest im Mai 2009. Dabei nutzen Fluggesellschaften es kräftig aus, dass Fluggäste ihre Rechte nicht kennen.
Im Ergebnis sind Fluggäste den Fluggesellschaften immer unterlegen. Das muss sich ändern. Die fortdauernde Wirtschaftskrise und das Flugchaos durch den isländischen Vulkanausbruch haben nicht nur das Insolvenzrisiko für Fluggesellschaften erhöht. Es besteht auch die Gefahr, dass Ausfälle und Kosten, die den Airlines entstehen, auf dem Rücken von Fluggästen ausgetragen werden. Die unterschiedliche Rechtslage und Rechtsauslegung ist vielen Passagieren bereits auf die Füße gefallen. Viele Reisende saßen wegen der Vulkanasche fest und wussten nicht, wer die zusätzlich entstandenen Kosten übernimmt. – Sei es für zwangsweise verlängerte Aufenthalte und Übernachtungen oder teurere alternative Rücktransporte mit Schiff oder Bahn.
Deshalb müssen wir die Rechte von Fluggästen stärken. DIE LINKE fordert, alle Fluggäste wirksam gegen die Insolvenz von Fluggesellschaften abzusichern: nicht nur Pauschalreisende, auch Individualreisende. Eine solche Absicherung muss im Bedarfsfall natürlich auch zahlungsfähig sein. Das kann ein Fonds gewährleisten, in den Fluggesellschaften gemeinsam einzahlen, um im Notfall ungedeckte Ansprüche zu bedienen. Österreich hat dieses Modell erfolgreich erprobt. Leider hat die Bundesregierung europäische Initiativen zur besseren Insolvenzabsicherung von Flugpassagieren bisher blockiert. Diese einseitige Blockadehaltung muss sie überwinden – im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Damit Fluggäste ihre Rechte im Zweifelsfall auch durchsetzen können, ist eine unabhängige Schlichtungsstelle unabdingbar. Fluggesellschaften müssen sich selbstverständlich an der Schlichtungsstelle beteiligen. Die freiwillige Teilnahme für Flugunternehmen hat sich als Irrweg zu Lasten der Flugpassagiere erwiesen.
Schließlich kann es nicht sein, dass Flugunternehmen wichtige Informationen vor ihren Fluggästen verstecken. Wir fordern klar erkennbare und verständliche Informationen: auf jedem Ticket, beim Buchungsvorgang am Schalter ebenso wie im Internet und im Wartebereich auf dem Flughafen.
Die Bundesregierung muss jetzt handeln – auf nationaler Ebene und europäisch. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Jeder Aufschub, jede Blockade, jedes Zögern überlässt Fluggäste weiterhin der Willkür der Unternehmen.