Lay: Beschäftigungsgarantie für Kohlekumpel
„Der anstehende Strukturwandel in der Lausitz darf nicht wie in den 1990er Jahren in Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit münden. Wir brauchen jetzt eine Beschäftigungsgarantie für die heute in der Kohle Beschäftigten für die Zeit nach der Braunkohle.“ erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, im Ergebnis ihrer Sommertour, die sie heute Morgen mit einer Pressekonferenz in Hoyerswerda ausgewertet hat. Lay weiter:
„Die Strukturkommission des Bundes wurde beauftragt, ein Datum für den Kohleausstieg festzulegen. DIE LINKE hat immer einen geplanten und mit systematischer Strukturpolitik einhergehenden, mittelfristigen Kohleausstieg gefordert. Das ist unumgänglich. Anders als in den 1990er Jahren darf dies nicht zum massiven Wegfall von Arbeitsplätzen führen. Deswegen schlage ich vor, für die jetzt in der Kohle Beschäftigten eine Beschäftigungsgarantie auszusprechen, die sicherstellt, dass die heute in der Kohle Beschäftigten auch nach dem Kohleausstieg einen Arbeitsvertrag auf dem Niveau des bisherigen Tarifvertrages haben. Der Staat muss das sicherstellen und dafür sorgen, dass gleichwertige Arbeitsverhältnisse zum Zeitpunkt des Kohleausstiegs vorhanden sind und im Zweifel selbst in das Arbeitsverhältnis eintreten und das Tarifniveau sichern.
Die industrielle Basis der Lausitz muss erhalten werden. Die Lausitz muss Energieregion bleiben. Darauf muss auf verschiedenen politischen Ebenen mit gezielter Wirtschaftsförderung hingewirkt werden. Der Standort Schwarze Pumpe soll Energie-Standort bleiben. Als Alternativen für die Braunkohleverstromung kommen Wasserstoff,- Gaskraft- oder Speicherkraftwerke in Frage, sowie ein Kompetenzstandort für Elektromobilität.
DIE LINKE fordert daher einen Zukunftsfond in Höhe von 250 Millionen Euro jährlich für beide Reviere. Über die Mittelvergabe muss vor Ort entschieden werden. Diese sollen der Zivilgesellschaft, der öffentlichen Hand und der mittelständischen Wirtschaft gleichermaßen zu Gute kommen. Über einen Teil der Gelder soll in Form von Bürgerhaushalten entschieden werden.“