Sanfter Eingriff. Mietpreisbremse bleibt wirkungslos
Von einem »Quantensprung« spricht Justizministerin Barley, wenn es um ihren Gesetzentwurf zur Nachbesserung der sogenannten Mietpreisbremse geht. Zu dieser euphorischen Einschätzung kann man wahrlich nur dann kommen, wenn man vor den Landtagswahlen in Hessen und Bayern bei enttäuschten Wählern noch einen guten Eindruck hinterlassen will. Für die meisten Mieter bringt dieser Entwurf keine Verbesserung.
Streichung der Ausnahmen? Absenkung der bereits im Gesetz völlig überzogenen höchstzulässigen Miete? Einführung von Sanktionen gegen Vermieter? Fehlanzeige! Das einzige, was kommt: eine Auskunftspflicht von Vermietern, wenn diese sich in ihrer überhöhten Mietforderung auf die Höhe der Vormiete berufen wollen. Davon dürfte nur ein Bruchteil der Mieter Gebrauch machen. Es liegt weiterhin bei ihnen, zu rügen. Vermieter müssen die zu viel gezahlte Miete nur ab dem Zeitpunkt zurückzahlen, ab dem Mieter Einspruch erheben. Der Normalfall wird weiterhin sein, dass sich Mieter gar nicht trauen werden, gegen ihre Vermieter gerichtlich vorzugehen. Zudem dürfte die Mietpreisbremse das einzige Gesetz sein, bei dem bei Verstößen keine Sanktionen geplant sind.
Besserer Schutz gegen das Herausmodernisieren? Davon kann bei einer Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit elf auf in Zukunft acht Prozent keine Rede sein. Erst recht nicht, weil sie ohnehin nur in solchen Kommunen gilt, die eine »abgesenkte Kappungsgrenze« beantragt und genehmigt bekommen haben. Die Regelung gilt auch nur für maximal fünf Jahre. Die Modernisierungsumlage bleibt eine Einladung an Spekulanten aller Länder, sich mit unnötigen Modernisierungen auf Kosten der Mieter eine goldene Nase zu verdienen. Noch nicht einmal eine zeitliche Befristung der Umlage wurde beschlossen. Wieso zahlen Mieter ungewollte Modernisierungen im Laufe der Zeit zwei-, drei-, viermal ab? In den Zentralen der großen Wohnungskonzerne und der Hedgefonds darf man sich weiter freuen.
Was fehlt? Die Mietpreisbremse gilt nur für Neuvermietungen. Das Gebot der Stunde ist aber ein besserer Schutz vor Mieterhöhung bei den Altmietern. Also bei denen, die nicht umziehen wollen oder können, und trotzdem einen saftigen Aufschlag aufgebürdet bekommen, der sich von der Lohnentwicklung völlig entkoppelt hat. Für sie enthält dieser Gesetzentwurf keine Antwort. Auch ein besserer Kündigungsschutz wäre an der Tagesordnung, wenn man das einlösen will, was die Regierung behauptet, dass nämlich dieser Gesetzentwurf Verdrängung beenden will. Nein, dieser Gesetzentwurf ist weder ein Schutz vor Mietexplosion, noch ein Schutz vor Verdrängung. Jetzt hilft nur noch Druck von außen, um diesen schwachen Entwurf zu korrigieren.
Dieser Text ist am 06.09.2018 als Gastkommentar in der Tageszeitung Junge Welt erschienen.