„Bis an die Grenze des Legalen“
„Es ist keine Neuausrichtung der BImA zu erkennen. Der Bestand an Wohnungen des Bundes wird weiter privatisiert und in vermieteten Wohnungen gehen die Mietsteigerungen bis an die Grenze des Legalen. Der Bund muss die Privatisierungen beenden. Die BImA sollte stattdessen wie eine gemeinnützige Gesellschaft, mit sozialer Vermietungspraxis, Renditebegrenzung und Reinvestitionen in Wohnungen neu ausgerichtet werden. Ohne eine gesetzliche Abkehr vom Höchstpreisgebot bleibt die von der Koalition angestrebte Neuausrichtung der BIMA ein frommer Wunsch. Die Verbilligungsrichtlinie bringt es nicht.“ (Caren Lay)
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