Kürzungen im sozialen Wohnungsbau? Horst Seehofer zur Rede gestellt
Das Video zu meiner Frage an Horst Seehofer ist auf meiner Facebook-Seite zu finden.
Caren Lay (DIE LINKE): Seit vielen Jahren hält ja der Niedergang des sozialen Wohnungsbaus an. Wir hatten ehemals 3 Millionen Sozialwohnungen; davon sind gerade einmal noch 1,1 Millionen Sozialwohnungen übrig. Auch im letzten Jahr sind unterm Strich 43.000 Sozialwohnungen weggefallen. Angesichts der Situation, dass die Mietpreise ja in ganz vielen Großstädten durch die Decke gehen, ist das, glaube ich, das falsche Signal. Wie rechtfertigen Sie vor diesem Hintergrund, dass in Ihrem Haushaltsentwurf die Mittel für den sozialen Wohnungsbau von bislang 1,5 Milliarden Euro auf nur noch 1 Milliarde Euro gekürzt werden sollen? Halten Sie es angesichts des dramatischen Niedergangs der Anzahl an Sozialwohnungen wirklich für gerechtfertigt, diese Mittel zu kürzen?
Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: Normalerweise würde die Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund im Jahre 2020 auslaufen. Die soziale Verantwortung der Koalition kommt dadurch zum Ausdruck, dass wir eine Grundgesetzänderung durchgeführt haben mit dem Ergebnis, dass der soziale Wohnungsbau auch künftig, und zwar nicht nur in den Jahren 2020 und 2021, sondern auch danach, vom Bund gefördert wird. Er bleibt aber auch Aufgabe der Länder. Ich halte es politisch für hochproblematisch, dass der Bund dauerhaft eine Aufgabe übernimmt, die eigentlich ausgelaufen wäre, und dann erlebt, dass nicht wenige Länder ihre Mittel nicht oder nicht zielgerichtet für den sozialen Wohnungsbau einsetzen. Das ist leider eine Sache, die wir politisch, auch durch eine Debatte, klären müssen. Der Bund wird seiner Verantwortung im sozialen Wohnungsbau sehr wohl gerecht.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Nachfrage?
Caren Lay (DIE LINKE): Selbstverständlich. – Ich möchte gerne eine Nachfrage stellen. Wir waren uns ja einig bei der Grundgesetzänderung; deswegen hat die Linksfraktion sie ja auch in der vergangenen Legislatur angeregt. Die Frage ist jetzt – trotz der berechtigten Kritik an der falschen Mittelverwendung; auch das eint uns –: Was tun Sie dafür, dass die Länder diese Mittel jetzt tatsächlich nur noch für den sozialen Wohnungsbau ausgeben und nicht, wie in vielen Ländern, beispielsweise für die Eigenheimförderung? Und was wird dafür getan, dass die Sozialbindung nicht mehr ausläuft? Das ist ja das eigentliche Problem. Nach unserer Auffassung muss gelten: einmal gefördert, immer gebunden. Eine Sozialwohnung, die gefördert wurde, muss dauerhaft als Sozialwohnung gelten. – Wie ist da Ihr Verhandlungsstand mit den Ländern?
Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: Zum einen: Wir wirken auf der Fachministerebene, aber auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz pausenlos auf die Länder ein, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zielgerichtet eingesetzt werden. Zum anderen: Das Auslaufen der Sozialbindung bedeutet ja nicht, dass die Mieter ihre Wohnung verlieren, sondern es fällt die Sozialbindung weg. Die Diskussion, die wir vor vielen Jahren hatten, nämlich ob die Mieter dann die Wohnung für weitere Berechtigte frei machen müssen, gibt es in Deutschland Gott sei Dank nicht mehr.