Soforthilfeprogramm für Mieter*innen, Wohnungslose und Kleineigentümer*innen
Caren Lay (MdB), Dr. Armin Kuhn, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Die Corona-Pandemie wird die Mietenkrise weiter verschärfen. Und sie wird in einem noch stärkeren Maße diejenigen treffen, die schon jetzt unter der Mietenexplosion leiden: Menschen mit wenig und durchschnittlichem Einkommen in den Städten. Denn sie sind es häufig, die nicht nur geringe Einkommen haben, sondern auch ohne feste Arbeitsverträge dastehen, zusätzlich zur Armutsrente jobben gehen müssen oder sich als Solo-Selbstständige oder Ladenbesitzerin gerade so über Wasser halten.
In der anstehenden Krise wird sich ihre Situation weiter verschärfen. Wohnungslose Menschen oder Geflüchtete in Sammelunterkünften können sich kaum vor Ansteckung schützen. Zwangsräumungen führen die Appelle, Menschen sollten durch das Zuhause-bleiben die Verbreitung des Virus verlangsamen, ad absurdum. Das schrittweise Anhalten des öffentlichen Lebens trifft besonders diejenigen hart, die sich als prekär Beschäftigte, als Solo-Selbstständige, Kulturschaffende oder Kleingewerbetreibende die Wohnkosten und Gewerbemieten ohnehin kaum leisten können. Angesichts der Corona-Krise wird das Recht auf angemessenen und gesunden Wohnraum noch weiter infrage gestellt. Auch die Situation kleiner Läden und Kultureinrichtungen wird sich durch die schon jetzt spürbaren Einnahmeausfälle noch weiter verschärfen. Und nicht zuletzt wird es auch Kleinvermieter*innen, kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen geben, die durch die Krise in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten, etwa bei der Erfüllung von Kreditzahlungen, gelangen, wenn ihre Mieter*innen keine Unterstützung erfahren. Dasselbe gilt für Menschen mit selbst genutztem, kleinem Wohneigentum.
Während die Bundesregierung den Unternehmen bereits umfangreiche Unterstützung zugesagt hat, lassen Hilfen für Mieterinnen und Mieter, für Wohnungslose und für Kleinvermieter*innen auf sich warten. Deshalb braucht es zum einen Einkommenshilfen und zum anderen Unterstützung bei Mietzahlungen sowie einen besseren Kündigungsschutz. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Um Letzteres soll es hier gehen.
Vereinzelte Zusagen, insbesondere aus der kommunalen Wohnungswirtschaft, Lösungen für Mieter*innen in Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen, sind erfreulich, aber nicht ausreichend. Die Corona-Krise als Mieterin oder Mieter zu überstehen, darf nicht von der Gnade der jeweiligen Vermieter oder Vermieterinnen abhängen. Dabei stehen Wohnungsunternehmen und Vermieter*innen, die in den vergangenen Jahren hohe Gewinne mit steigenden Mieten und Immobilienpreisen eingefahren haben, besonders in der Pflicht. Bei Menschen, die bei Deutsche Wohnen oder Vonovia leben, dürfte der Anteil der von der Krise betroffenen prekär Beschäftigten besonders hoch sein.
Wir fordern ein Soforthilfeprogramm für Mieterinnen und Mieter:
- Sofortiges bundesweites Mieterhöhungsmoratorium! Keine Mieterhöhungen während der Corona-Krise!
- Mietschulden müssen erlassen, anstehende Mieterhöhungen gestrichen und die Mieten gesenkt werden, wenn Mieterinnen und Mieter wegen Einkommensausfällen oder Jobverlust darauf angewiesen sind.
- Zwangsräumungen, Strom- und Wassersperren sind auszusetzen.
- Kündigungen betroffener Mieter*innen und Gewerbetreibender sind vorübergehend zu verbieten.
- die Bundesregierung muss bei Wohnungsunternehmen und Vermieterverbänden den Erlass von Mietschulden, Rücknahmen von bereits erfolgten Mieterhöhungen und Mietsenkungen für besonders betroffene Mieterinnen und Mieter durchsetzen.
- ein Moratorium für Hypothekenzahlungen für selbst nutzende Wohneigentümer*innen in Zahlungsschwierigkeiten.
- Sammelunterkünfte sind nach Möglichkeit aufzulösen und Wohnungslose und Geflüchtete stattdessen in angemessenem Wohnraum unterzubringen.
- Kommunen müssen ermächtigt werden, leerstehende Wohnungen für die Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten zu beschlagnahmen.
- ein Solidarfonds für Kleingewerbetreibende, Kultur- und soziale Einrichtungen sowie für gemeinwohlorientierte Wohnungsanbieter.
- durch die Verlängerung von Belegungsbindungen ist der weitere Rückgang von Sozialwohnungen unmittelbar zu stoppen.
Schon jetzt müssen die Weichen gestellt werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise aufzufangen. Dazu gehört ein bundesweiter Mietendeckel. Darüber hinaus ist die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild, das 10 Milliarden Euro jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren in Bau, Ankauf und Sanierung gemeinnütziger und dauerhaft günstiger Wohnungen investiert, nicht nur wirksames Konjunkturprogramm, sondern auch ein nachhaltiger Beitrag zur Lösung der Wohnungskrise.
Kurz-URL: http://gleft.de/3Ch
Entschließungsantrag Soforthilfeprogramm: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918142.pdf
Änderungsantrag Kündigungsschutz:
Das Kündigungsverbot gegen Mieter*innen wird von drei auf sechs Monate verlängert und soll für jede Art der Kündigung gelten, nicht nur für Kündigungen wegen Mietschulden.
Änderungsantrag Mietschulden erlassen:
a) Mieter*innen erhalten ein Leistungsverweigerungsrecht, wie der GE es ihnen schon bei Strom- oder Telefonanschlüssen gewährt. Damit sind sie nicht nur vor Kündigungen, sondern auch vor zusätzlichen Zahlungsklagen und möglichen Pfändungen durch Vermieter geschützt. Für Mietschulden fallen so auch keine Zinsen an (jetzt sind 6 Prozent Zinsen fällig).
b) Nach Ablauf des befristeten Kündigungsverbot sollen Mieter*innen nur die Hälfte aufgelaufener Schulden zurückzahlen müssen.
Änderungsantrag Zwangsräumungen stoppen:
Zwangsräumungen von Wohn- und Gewerberäumen sollen zunächst für sechs Monate ausgesetzt werden; Verlängerung ist möglich.
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