Corona-Nothilfe für Club- und Festivalkultur
Nothilfeprogramm für Clubs und Festivals
Clubs stehen nicht nur für rauschende Feste und durchtanzte Nächte, sondern auch für eine engagierte Kulturszene, für Vielfalt und Lebensqualität. Doch sie stehen mit dem Rücken zur Wand. Und das schon vor Corona. Der Ausverkauf der Städte, Spekulation und horrende Mietpreise haben in den letzten Jahren zur Verdrängung oder gar zur Schließung vieler Clubs geführt. Die Neueröffnung von Clubs in Innenstädten wird durch ein veraltetes Baurecht, eine vermehrte Wohnungsbautätigkeit und eine gestiegene Lautstärkenempfindlichkeit immer schwieriger. Das Clubsterben grassiert in den Städten.1 Und dann kommt auch noch Corona.
Die Corona-Krise spitzt nun die existenzielle Bedrohung von Clubs weiter zu. Seit Mitte März ist der Betrieb sämtlicher Clubs komplett eingestellt. Nach einer Untersuchung des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft mussten allein bis Mitte Mai 2020 rund 80.000 Veranstaltungen abgesagt werden. Clubs mussten als erste schließen und werden vermutlich als letzte wieder öffnen. Mindestens bis zum 31. August wird die Club- und Festivalkultur zum Erliegen kommen. Vermutlich wird der Lockdown der Clubs und Festivals viel länger andauern. Betroffen sind allein in Deutschland jeweils ca. 700 Clubs und Festivals, deren Beschäftigte und eine hohe Zahl freischaffender Künstler*innen, wie DJs, die vom Clubbetrieb finanziell abhängig sind.
Auf der Einnahmenseite im Bereich der Club- und Festivalkultur gibt es während der Pandemie einen Totalausfall. Ohnehin arbeiten in der Branche viele aus Leidenschaft, am finanziellen Limit und prekär und verfügen über keine oder wenig Rücklagen. Geringe Rücklagen für umsatzschwachen Monate werden im Regelfall in den Monaten März und April, in der Hochsaison des Clubgeschehens, erwirtschaftet. Dies war in diesem Jahr nicht möglich. So sind die meist sehr dünnen finanziellen Polster innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht, um Angestellte zu bezahlen, laufende Kosten zu decken und ausgefallene Veranstaltungen zu kompensieren.
Auch Festivals werden diesen Sommer nicht stattfinden können. Damit fällt nicht nur jede Menge Spaß ins Wasser, sie sind auch in ländlichen Regionen einer der wichtigsten Arbeitgeber. Eine Verschiebung der saisonbedingten Sache ist maximal auf die die nächste Saison zu erwarten. Das betrifft mindestens 550 Festivals in der Bundesrepublik. Der Bundesverband LiveKomm geht davon aus, dass sich ihre Ausfallkosten auf über 230 Mio. Euro belaufen werden, die nicht ausgeglichen werden können.
Die Bundesregierung hat zwar einige Hilfsmaßnahmen beschlossen. Diese reichen aber bei Weitem nicht aus, um die Clublandschaft und Festivalkultur vor dem Ruin zu retten:
1. Soforthilfen
Einige Clubs haben die Soforthilfen des Bundes in Anspruch genommen. Der Bund hat 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu fünf und 15.000 Euro für Betriebe bis zu zehn Beschäftigen zur Verfügung gestellt. Manche Länder haben Soforthilfen für Betriebe mit mehr Angestellten ergänzt. Allerdings ist dieses Geld - ohne jegliche weitere Einnahmen - unmittelbar aufgebraucht für Gehälter und laufende Kosten eines Monats. Außerdem können eigene Lebenshaltungskosten der Clubbesitzer*innen damit nicht bestritten werden. Es ist schlicht zu wenig.
2. Kredite
Die Darlehen der Bundesregierung können vielleicht Unternehmen helfen, die nach der Krise einen größeren Umsatz erwarten können – etwa durch mehr Verkäufe oder höhere Preise. Das trifft aber auf Clubs nicht zu. Denn aufgrund der geringen Rücklagen und kleinen Umsatzrenditen vieler Clubs von einem Prozent können die in der Krise aufgebaute Schulden auch in Zukunft nicht wieder erwirtschaftet werden. Deshalb reichen Kredite nicht aus, denn sie verschieben die Zahlungsunfähigkeit der Branche nur, türmen sich bis nach der Krise auf. Kredite sind also nicht geeignet, die kulturelle Infrastruktur zu sichern, es braucht stattdessen Zuschüsse.
Ein besonderes Augenmerk verdienen nicht-kommerzielle private und öffentliche Clubs ohne Profitinteressen. Unter den Mitgliedern der LiveKomm machen sie zusammen immerhin 30 Prozent aus. Betreiberkollektive sind zum Beispiel als Verein gemeinnützig verfasst. Weitere Elf Prozent sind öffentliche Einrichtungen2. Gemeinnützige Institutionen, wie Vereine oder GmbHs und mehrheitlich öffentliche getragene Institutionen sind von den KfW Krediten jedoch ausgeschlossen. Die Option Kredite des Bundes zu beantragen ist für rund 40 Prozent der Clubs ausgeschlossen.
3. Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld reicht nicht aus, um ein auskömmliches Einkommen der Beschäftigten zu sichern.
Innerhalb der Bundesrepublik sind ca. 25.000 Personen von Clubs angestellt. Davon aber sind rund 8.000 Personen in Voll- oder Teilzeit beschäftigt. Hinzu kommen ca. 17.000 Minijobberinnen und Minijobber, die sich neben dem Studium oder anderen Jobs Geld hinzuverdienen. Für letztere und für die zahlreichen Solo-Selbständigen greift das Kurzarbeitergeld nicht. Ihr Verdienst fällt komplett weg.
Für die übrigen Beschäftigten mit häufig geringen Einkommen sind 60 oder 67 Prozent Kurzarbeitergeld viel zu wenig, um ihre Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Hier braucht es eine Aufstockung auf 90 Prozent.
4. Gutscheine
Die Bundesregierung will es Veranstalter*innen erlauben, anstatt das Geld für vorverkaufte Tickets wegen Corona ausgefallener Events zurückzuerstatten, Gutscheine auszugeben. Es können dann z.B. das nachgeholte Konzert oder ein anderes Event vom selben Veranstalter besucht werden. Das mag etwa für Veranstalter großer Konzerte eine finanzielle Erleichterung sein. Für Clubs bringt es wenig und teilweise sogar zusätzlichen Ärger. Denn in Clubs werden selten Tickets vorverkauft, sodass ein Gutschein gar keine Option ist.
5. Mietstundung und Kündigungsschutz
Sollten aufgrund der Coronakrise Mieten nicht zahlbar sein, können sie von 1. April bis 30. Juni gestundet werden. In diesem Zeitraum nicht geleistete Mieten müssen jedoch bis 30. Juni 2022 inklusive Zinsen nachgezahlt werden. Das größte Problem für Kulturtreibenden ist, dass sie Mietschulden, wie auch Kredite, nicht durch besseres Wirtschaften oder mehr Besucher werden zurückzahlen können. Selbst bei voller Auslastung wird vielerorts nur eine Umsatzrendite von einem Prozent erzielt.3 Bleibt es bei den aufgehäuften Mietschulden, werden viele Clubs nach der Krise Bankrott gehen. Hinzu kommt: Der Kündigungsschutz wurde zwar verbessert – Corona-bedingte Mietschulden dürfen nicht zur Kündigung führen. Andere reguläre Kündigungen können jedoch weiter ausgesprochen werden. Auch Mieterhöhungen sind weiter möglich.
6. Hilfen der Länder:
Wenige Bundesländer haben eigene Maßnahmen ergriffen, die Clubs zu unterstützen. Das ist erstmal ungemein hilfreich, auch wenn diese Programme häufig Lücken hinterlassen, etwa indem nur gemeinnützige Kultureinrichtungen und keine privatwirtschaftlich verfassten Clubs unterstützt werden oder wiederum nur Kredite vergeben werden.
Positives Beispiel: Der Berliner Senat hat kürzlich auf Vorschlag des Kultursenators Klaus Lederer etwa ein "Soforthilfepaket IV“ in Höhe von 30 Millionen Euro beschlossen. Es gilt für kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, für die es bisher kein passendes Förderinstrument gab. Für die folgenden drei Monate können so je Kultur- oder Medieninstitution 25.000 Euro als Zuschuss beantragt werden. Von dieser Soforthilfe können kleine und mittlere in Berlin ansässige Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, mit mehr als zehn Beschäftigten die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, profitieren. Ein ähnliches Programm sollte auf Bundesebene folgen.
FAZIT:
Viele Clubs fallen durch das Raster öffentlicher Corona-Hilfen. Ihre finanzielle Möglichkeiten reichen leider nicht aus, um die Krise noch länger aus eigenen Mitteln zu überbrücken. Eine Exit-Strategie, die Clubnächte bald wieder erlauben könnte, ist derzeit nicht erkennbar und wäre aus gesundheitlichen Gründen nicht zu empfehlen, so leid es mir auch persönlich tut. Eine sehr limitierte Möglichkeit für Clubs mit Außenflächen, kann Nutzung der Außenbereiche etwa als Biergarten mit eingeschränkter Menge an Gästen und Abstandsregeln sein. Ein solcher Betrieb wird allerdings die erheblichen Einnahmeausfälle der Institutionen des Nachtlebens nicht kompensieren.
Eigene Initiativen, wie im Internet übertragene Auftritte von DJs oder Bands gepaart mit Spendenaufrufen, wie etwa #UnitedWeStream, konnten große Solidarität mobilisieren und für erste Einnahmeausfälle aufkommen. In einem gewöhnlichen Jahr geht die LiveKomm jedoch von 30 Millionen Besucherinnen und Besuchern der Clubs und Festivals aus. Spenden können diese Einnahmeausfälle nicht kompensieren. Es braucht also institutionelle Hilfen, um die Clubkultur vor dem Ruin zu bewahren und über die Krise zu helfen.
Eine Masseninsolvenz und der Tod vieler Institutionen der vitalen Club- und Festivalkultur muss verhindert werden. Gibt es keine Nothilfen des Bundes, sind insbesondere kleine Clubs und Festivals bedroht. Damit würde nicht nur ein wichtiger, international bekannter und renommierter Teil unserer Kultur verloren gehen. Gäste verlören auf lange Sicht die Möglichkeit zu Tanzen, zu Feiern und jede Menge Spaß zu haben. Wichtige Freiräume ginge verloren. Künstler*innen, allen voran Nachwuchsbands und DJs, würden ihre Auftrittsorte fehlen. Und nicht zuletzt wäre das auch das Aus für einen wichtigen Wirtschaftszweig. Clubs gingen insolvent, eine beträchtliche Anzahl Beschäftigter verlöre nicht nur den Job sondern auch die Perspektive.
Kurzum: Das Leben nach Corona wäre trauriger, als das zuvor. Dabei ist nach dieser Zeit der Entbehrung ein ordentlicher Rave umso wichtiger. Es braucht daher es ein Soforthilfeprogramm für Clubs und Festivals, damit sie überleben:
- Clubs und Festivals müssen als Kultur anerkannt werden. Das bedeutet auch die steuerliche Gleichstellung mit Kinos, Theatern oder Konzerthäusern.
- Mietschuldenerlass: Mieten dürfen während der Corona-Krise nicht erhöht werden. Bei Corona-bedingen Mietausfällen müssen die Mieten gesenkt oder ganz erlassen werden. Geraten Vermietende aufgrund von Mietsenkungen in wirtschaftliche Notlagen, so muss ein einzurichtender Härtefallfonds des Bundes Mietausfälle ausgleichen. Vermietende müssen an den Krisenkosten beteiligt werden und ihren Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt leisten.
- Kündigungsschutz: Während der Corona-Krise dürfen grundsätzlich keine Kündigungen ausgesprochen werden – auch keine ordentlichen Kündigungen oder Eigenbedarfskündigungen. Niemand soll durch die Krise seinen Club verlieren!4
- Clubs, kleine und mittlere Festivals müssen Zuschüsse erhalten, die passgenau für Clubs und Festivals sind. Zusätzlich zu den bestehenden Programmen von Bund und Ländern, müssen Mittel in einem „Nothilfefonds Club- und Festivalkultur“ zur Verfügung gestellt werden, der den Besonderheiten und Bedürfnissen der Club- und Festivalbranche entspricht. Der ausgefallenen Betrieb muss dadurch kompensiert und die Planung des zukünftigen Programms ermöglicht werden.
- Bereits vergebene Kredite müssen in Zuschüsse umgewandelt werden.
- Keine Rückforderung von bereits bewilligten öffentlichen Fördermitteln. Die Mittelverwendung muss flexibilisiert werden.
- Unterstützung der Kulturschaffenden, insbesondere von Solo-Selbständigen durch ein passgenaues Programm sowie ein höheres Kurzarbeitergeld von 90%. Hier verweise ich auf den hervorragenden und ausführlichen Antrag meiner Kollegin Simone Barrientos, der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Im Bundestag.5
- Auch während der Corona-Krise darf die Arbeit gegen andere Club-Killer nicht aufhören. Eine Novelle des Baugesetzbesuches mit der Einrichtung von Kulturschutzgebieten und der Anerkennung von Clubs als Kulturstätten - statt reinen Vergnügungsstätten - muss endlich kommen! Auch die Reform des Gewebemietrechts muss her. Dazu gehören Mindestvertragslaufzeiten für Gewerbemietverträge sowie eine gesetzliche Deckelung der Miethöhe. Die TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) muss überprüft und modernisiert werden. Bei letzterem hoffe ich auf eine fraktionsübergreifende Initiative des Parlamentarischen Clubforums.
1 Dazu haben wir als Linksfraktion den Antrag „Clubsterben stoppen“ initiiert, FDP und Grüne sind mit eigenen Anträgen gefolgt. Ein Parlamentarisches Clubforum wurde im Februar gegründet, die erste Anhörung im Bundestag durchgeführt.
2 Quelle: DMA Survey 2020. http://www.live-dma.eu/wp-content/uploads/2020/01/Live-DMA-Survey-Report-Live-Music-Venues-data-2017-publication-January-2020-1.pdf
4 vgl. zu den Punkten 2 und 3: https://www.caren-lay.de/de/article/1506.soforthilfeprogramm-für-mieter-innen-wohnungslose-und-kleineigentümer-innen.html
5 vgl. dazu den Antrag meiner Kollegin MdB Simone Barrientos u a: „Corona-Hilfen an die Arbeits- und Lebensbedingungen von Kulturschaffenden anpassen“ (19/18692)
Kurz-URL: http://gleft.de/3Pr