Baulandmobilisierungsgesetz verdient seinen Namen nicht – Umwandlungsverbot weiter ausgehöhlt
„Horst Seehofer hat heute eine Verschlimmbesserung seines Baulandmobilierungsgesetzes vorgelegt. Statt Umwandlungen von Mietswohnungen in Eigentum zu verbieten, strickt er ein Netz von Ausnahmen und schiebt die Verantwortung auf die Länder. Das Koalitionsgewurschtel geht weiter.“ sagt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und Sprecherin für Mieten-, Bau-, und Wohnungspolitik anlässlich der Verabschiedung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Kabinett.
Lay weiter: „Traurig, dass das Umwandlungsverbot nur um den Preis einer deutlichen Aufweichung zurück in den Gesetzentwurf kam. Dass die Umsetzung der Freiwilligkeit der Länder obliegt und mit der Mietpreisbremse wieder auslaufen soll, ist ein fauler Kompromiss. Es verschafft Mieterinnen und Mietern nur eine kurze Atempause und signalisiert Renditejägern: In ein paar Jahren ist die Umwandlung wieder erlaubt.
Es ist mir völlig unverständlich, dass bestehende Ausnahmen noch ausgeweitet und nicht abgeschafft werden. Schon jetzt sorgt die sog. Sieben-Jahres-Regelung dafür, dass ein erheblicher Teil von Umwandlungen gegen den Willen der Kommunen genehmigt werden muss. Statt diese Ausnahme zu streichen, werden weitere hinzugefügt. Mit weiteren Schlupflöchern und Ausnahmen bei Baugebot und Vorkaufsrecht hat die Große Koalition die Versprechungen des Wohngipfels zur Makulatur erklärt.
Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen müssen in angespannten Wohnungsmärkten grundsätzlich untersagt werden Die Bundesregierung sitzt die Bodenkrise aus. Ohne einen Planwertausgleich und eine Begrenzung der Bodenpreise wird es nicht mehr bezahlbares Bauland geben. Es braucht darüber hinaus ein Vorkaufsrecht, das preislimitiert und im gesamten Gemeindegebiet über sechs Monate ausgeübt werden kann. Nicht zuletzt braucht es einen bundesweiten Bodenpreisdeckel sowie öffentliche Rückkaufprogramme für Bauland Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden. In der jetzigen Fassung verdient es seinen Namen nicht.“