Verbraucherschutz vor unlauterer Telefonwerbung muss deutlich früher beginnen
„Den 57.000 Verbraucherbeschwerden seit August 2009 stehen nur elf Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung gegenüber. Wegen der schwierigen Rechts- und Beweislage sind Verfahren gegen unseriöse Anbieter komplex und langwierig. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher muss daher viel früher ansetzen“, erklärt Caren Lay anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Effektivität behördlichen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch und unlauterer Telefonwerbung (Drs.17/2599). Die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Die Bundesnetzagentur kann erst aufgrund von Verbraucherbeschwerden aktiv gegen die massenhafte Belästigung durch Werbeanrufe vorgehen. Die Zahlen zeigen deutlich, dass Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung bereits im Vorfeld massiver bekämpft werden müssen. Deshalb muss die Bundesnetzagentur vor der Zuteilung einer Rufnummer das Geschäftsmodell eines Unternehmens prüfen. Es kann nicht sein, dass unseriöse Anbieter fast automatisch auf den Markt kommen und Verbraucherinnen und Verbraucher sich dann auf dem Klageweg wehren müssen. Und das in der Regel mit unklarem Prozessausgang.
Unternehmen behaupten häufig mit Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass eine Einverständniserklärung zu Werbeanrufen vorläge. Allein die dadurch fälligen Einzelfallprüfungen machen Gerichtsverfahren komplex, lang und teuer. DIE LINKE fordert deshalb die überfällige Einführung des sog. Opt-In-Verfahrens. Dabei müssen Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv in die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke einwilligen oder eben nicht. Wer Rufnummernmissbrauch eindämmen will, kommt an dieser Maßnahme nicht vorbei.“