50.000 Zwangsräumungen
50.000 Aufträge auf Vollstreckung für Zwangsräumungen von Wohnungen und Gewerberäumen wurden in den Bundesländern – ohne Bayern und Schleswig-Holstein, für die keine Zahlen vorliegen – in 2019 an Gerichtsvollzieher:innen gestellt. Das sind es 137 Aufträge für Zwangsräumungen pro Tag. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Frage der stellvertretenden Vorsitzenden und wohnungspolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Caren Lay, hervor.
Bayern erhebt die Zahl der Anträge auf Zwangsvollstreckung nicht. Für Schleswig-Holstein liegen die Zahlen für 2019 noch nicht vor. Wenn die Zahlen aus Schleswig-Holstein eingehen, wird die Zahl auf über 50.000 steigen und damit relativ stabil bleiben gegenüber dem Vorjahr mit 54.000 Anträgen auf Zwangsräumungen und 53.600 in 2017.
In Sachsen gab es einen Anstieg der Zwangsräumungsaufträge von 3.300 in 2018 auf 3.418 in 2019. Daten, wie viele Anträge tatsächlich vollstreckt wurden, werden nicht erhoben. Räumungen von Menschen aus ihren Wohnungen werden aber trotz der Corona-Pandemie weiter durchgeführt.
Dazu Caren Lay: „Räumungen in die Wohnungslosigkeit gehören grundsätzlich verboten. Die Grausamkeit, aus der Wohnung geworfen zu werden, wird im Corona-Winter zur Lebensgefährdung. Es ist nicht nur kalt, in Sammelunterkünften gibt es auch viel zu wenig Abstand und Schutz vor COVID-19. Der Bund muss für die Zeit der Pandemie Zwangsräumungen von Wohnungen aussetzen. Kommunen muss die Nutzung von leerstehenden Hotels und Wohnungen für Obdachlose erleichtert werden. Alle brauchen jetzt ein sicheres Zuhause!“