Sächsische Kommunen und Anwohner beim Hochwasserschutz nicht alleine lassen
Die Bautzner Bundestagsabgeordnete Caren Lay hat sich am vergangenen Donnerstag, 22. Juli, gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Doberschau-Gaußig, Alexander Fischer (CDU), ein Bild über die Hochwasserschäden vor Ort gemacht. Im Ergebnis erklärt die stellv. Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag:
„In Sachsen sind wir bei der Hochwasserkatastrophe zwar vergleichsweise glimpflich davon gekommen, dennoch dürfen betroffene sächsische Kommunen und Anwohner*innen nicht alleine gelassen werden. Auch hier summieren sich die Kosten, was die finanziell klammen Kommunen überfordern wird. Ich habe mir ein Bild vor Ort gemacht und komme im Ergebnis zu den folgenden Forderungen:
1. Sächsische Kommunen brauchen schnelle und unbürokratische, finanzielle und technische Hilfe, um die Schäden zu beseitigen und die zum Teil zerstörten Hochwasserschutzanlagen wiederherzustellen. Insbesondere diejenigen Kommunen, die bereits in Hochwasserschutz investiert hatten und nun erneut vor Investitionen stehen, dürfen jetzt nicht das Nachsehen haben. Die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Hochwasserschutzanlagen müssen vollumfänglich durch das Land übernommen werden. Auch technische Hilfe ist notwendig. Die kommunalen Bauhöfe brauchen die technische und personelle Unterstützung – schon allein weil entsprechende Maschinen nicht vorhanden sind, um etwa große Gesteinsbrocken in unwegsamen oder steilen Geländen zu beseitigen.
2. Die Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz in Sachsen muss angepasst werden. Bislang wurden nur Maßnahmen für Hochwasser der Kategorie 50 gefördert und das auch mit höchstens 90%. Die Kommunen müssen also einen Eigenanteil erbringen.
Das reicht offenkundig nicht mehr aus um den Anforderungen an die Klimawandelanpassung Rechnung zu tragen. Die aktuellen Starkregenereignisse fallen in die Kategorie 100 und es ist zukünftig mit verstärktem Auftreten solcher Ereignisse zu rechnen. Die Hcohwasserschutzmaßnahmen müssen dem Rechnung tragen, ohne dass Kosten bei den bereits belasteten Kommunen hängen bleiben oder diese wegen fehlender Eigenmittel ganz darauf verzichten müssen.
3. Anwohner*innen müssen stärker in die Hochwasserprävention einbezogen werden. Es muss Fördermöglichkeiten auch für Privatpersonen und nicht nur für institutionelle Antragsteller geben. Insbesondere dort, wo wegen unwegsamen Geländen und zerstreuten Ortschaften THW und Feuerwehr nicht rechtzeitig hinkommen können. Zum Beispiel könnten mobile Spuntwände oder Vorräte von Sandsäcken für private Grundstückseigentümer gefördert werden. Das dürfte die Kooperationsbereitschaft von Privateigentümern erhöhen.
4. Auch Sachsen sollte in die jetzt von der Bundesregierung beschlossenen Soforthilfen und die zu beschließenden Neuaufbau-Programme zur Beseitigung der Hochwasserschäden des Bundes einbezogen werden. Nicht zu Lasten der bereits beschlossenen Hilfen für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, sondern in Ergänzung dazu. Denn auch hier gab es – im Erzgebirge, in der sächsischen Schweiz oder eben im Landkreis Bautzen – durch Starkregen und Hochwasser erzeugte Schäden, die es nun schnell zu beseitigen gilt. Dafür werde ich mich nächste Woche in der Sondersitzung des Bauausschusses einsetzen.