Putin: Kriegsverbrecher!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wladimir Putin führt einen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Vereinten Nationen zählen 6 500 tote Zivilistinnen und Zivilisten, die Ukraine zählt bereits 30 000 getötete Zivilisten. Schon jetzt sind dem Krieg schätzungsweise 100 000 ukrainische und ebenso viele russische Soldaten zum Opfer gefallen. Der brutale und imperialistische Überfall Russlands auf die Ukraine ist durch nichts zu rechtfertigen.
In der ukrainischen Stadt Butscha wurden während der konsequent organisierten Säuberungsaktion russischer Truppen mindestens 458 Zivilisten gekidnappt, gefoltert, ermordet und geschändet. Dieser koordinierte Einsatz von Folter, Terror und Mord an Zivilistinnen und Zivilisten zeigt: Putin und seine militärischen Befehlshaber sind Kriegsverbrecher. Sie müssen als solche bestraft werden.
Es ist gut, wenn jetzt Beweise für die juristische Aufarbeitung sichergestellt werden. Ich verstehe auch den Wunsch der Ukraine als angegriffenes und überfallenes Land nach schnellem Handeln. Doch das internationale Völkerstrafrecht hat Lücken. Es muss gestärkt werden, und es muss für alle einheitlich gelten.
Wie das am besten gelingt, darüber müssen wir dringend diskutieren. Auch die Debatte über eine bessere und konsequente Verfolgung von Angriffskriegen müssen wir führen. Mir ist wichtig, zu sagen: Es darf bei der Anwendung des Völkerrechts keine Doppelstandards geben, auch nicht zugunsten derjenigen, die über ein Vetorecht im UN-Sicherheitsrat verfügen.
Ob der Antrag der CDU/CSU nun der richtige und rechtsstaatlich mögliche Weg wäre, darüber bestehen juristische Zweifel. Nur die UN hat ein solches Sondertribunal einzurichten. Hier verfügt Russland aber über ein Vetorecht. Wir werden im Fachausschuss über diese und andere offene Fragen diskutieren, auch darüber, wie wir die bestehenden Institutionen stärken können.
Unstrittig ist: Kriegsverbrechen müssen international geahndet werden. Kein Kriegsverbrechen darf ungestraft bleiben. Den Opfern muss Gerechtigkeit widerfahren.