Mietwucher ist kein Kavaliersdelikt!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt ein Instrument, um Mietwucher in Deutschland zu begrenzen: Ein Vermieter handelt dann rechtswidrig, wenn er eine Miete verlangt, die mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegt. Gut so!
Angesichts explodierender Mieten in vielen Städten könnten Zehntausende Mieterinnen und Mieter mithilfe dieses Mietwucherparagrafen zu viel verlangte Mieten zurückfordern - sie könnten, wenn nicht die Rechtsprechung im Wege stünde. Selbst in Städten mit einem extrem angespannten Wohnungsmarkt verlangen Gerichte, dass individuell die Ausnutzung einer Zwangslage nachgewiesen werden muss. Das ist sehr aufwendig, praktisch oft unmöglich. So kommt dieser Paragraf fast gar nicht mehr zur Anwendung. Es werden ungestraft Mieten von 50 Prozent und mehr über dem Mietspiegel verlangt. Das ist unerhört, meine Damen und Herren!
Der Bundesrat hat hierzu wiederholt Gesetzentwürfe beschlossen und hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anwendung erleichtern soll. Dieser müsste jetzt eigentlich im Bundestag beraten werden, aber offensichtlich sollte er eher unter den Tisch gekehrt werden. Wir finden: So kann man mit guten Vorschlägen des Bundesrates nicht umgehen.
Deswegen bringen wir als Linke den Gesetzentwurf des Bundesrates gegen Mietwucher ein. Wir fordern gemeinsam mit dem Bundesrat: Das Erfordernis, die Ausnutzung einer Zwangslage individuell nachzuweisen, muss fallen. In Zukunft muss der Mietwucherparagraf grundsätzlich anwendbar sein, wenn Wohnungsnot herrscht, und das maximale Bußgeld für überhöhte Mieten muss von 50 000 auf 100 000 Euro erhöht werden.
Der Gesetzentwurf stammt übrigens von der bayerischen Landesregierung, also sozusagen von der Union. Die von SPD und Grünen geführte Landesregierung Hamburg beispielsweise ist ihm beigetreten. Alle Fraktionen dürften also zustimmen. Darum bitte ich Sie; denn Mietwucher ist kein Kavaliersdelikt, sondern muss wirkungsvoll bestraft werden.
Vielen Dank.