Überhöhte Mieten absenken!
„Um überhöhte Mieten zu senken, muss das Wirtschaftsstrafgesetz endlich scharf gestellt werden“, fordert Caren Lay, mieten- und wohnungspolitische Sprecherin von Die Linke im Bundestag.
Am Montag, den 19.2.24, wurden in den Rechtausschuss des Bundestags Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung zur besseren Bekämpfung sogenannten Mietwuchers angehört. Im Kern ging es um eine Reform von § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuchs, durch den überhöhte Mieten abgesenkt und Ordnungsgelder zur Strafe erteilt werden können. Mieten sind überhöht, wenn sie mehr als 20 Prozent über ortsüblichen Vergleichsmieten liegen. Der Anwendung des Paragrafen steht jedoch entgegen, dass die Ausnutzung der individuellen Notlage der Mietenden vorliegen muss. Dem Vermietenden nachzuweisen, dass er bewusst die Lage der Mietendenausgenutzt hat, ist auf einer persönlcihen und individuellen Ebene sehr schwer. Es gelingt selten, den subjektiven Zwang zu beweisen, keine andere Wohnung gefunden zu haben. Deshalb fordert Die Linke, wie der Bundesrat, die Streichung des nachzuweisenden Tatbestands der Ausnutzung sowie eine Erhöhung der möglichen Bußgelder von 50.000 auf 100.000 €.
Dazu Caren Lay weiter:
„In Zukunft muss es genügen, wenn auf einem angespannten Wohnungsmarkt eine Miete oberhalb von 20 Prozent des Mietspiegels genommen wird, um diese abzusenken, das fordern wir als Linke und das fordert auch der Bundesrat in seinem abstimmungsreifen Gesetzentwurf. Die objektive Wohnungsmangellage muss ausreichen, um gegen überhöhte Mieten vorgehen zu können. Der Gesetzentwurf wird von Ländern wie Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen unterstützt und findet Zustimmung auch über Fraktionsgrenzen hinweg von Bundestagsabgeordneten. Wenn die Ampel-Regierung an anderer Stelle ein sozialeres Mietrecht blockiert, sollten die Koalitionsfraktionen hier selbst das bessere Vorgehen gegen Mietwucher ermöglichen. Die Initiative der Länder darf nicht verschleppt werden.“
Nur die Vertreter von Wohnungswirtschaft und -eigentum sprechen sich gegen ein erleichtertes Vorgehen gegen Mietwucher aus. Das wundert auch nicht, denn sie verdienen an hohen Mieten. Die Mehrheit der Sachverständigen im Rechtsausschuss hat sich hingegen klar für die vorgeschlagenen Reformen ausgesprochen.
Der Perspektive der Eigentümerlobby, der Bundesrat würde Bürger und private Kleinvermieter bestrafen wollen, werden Praxis und Argumente entgegengehalten.
Der Rechtsanwalt Benjamin Raabe erklärte, dass auch jetzt schon Ausnahmen bei der Unangemessenheit gemacht werden, wenn hohe Mietpreise den laufenden Kosten und Aufwendungen er Vermietenden entsprechen. Ins Gesetz aufgenommen werden müsste, dass auf angespannten Wohnungsmärkten, wo angemessener Wohnraum Mangel ist, überhöhte Mieten abzusenken seien.
Die Mieten in Großstädten seien zuletzt um 11 Prozent gestiegen, gab Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund zu bedenken. „Unser Hauptanliegen ist nicht die Bestrafung des Vermieters, sondern die Einhaltung der Mietobergrenzen. Das lässt sich nur durch die Drohkulisse des Bußgelds nach Wirtschaftsstrafgesetzbuch erreichen“, so Siebenkotten weiter.
Auch astronomische Index- und Staffelmieten können so eingefangen werden, erklärte Eve Raatschen vom Hamburger Mieterverein. Sie schildert Fälle aus ihrer Beratungspraxis. Eine Mieterin einer 46m²-Wohnung mit einem Indexmietvertrag sollte 972 € kalt zahlen, das sind 21 € pro m² und 25 % mehr als Mietspiegel vorsah. In einem anderen Fall lag ein Staffelmietvertrag vor, der nach dem Auslaufen einer sozialen Bindung eine unmittelbare Mietsteigerung um 300 € zur Folge hatte. Hier könnte durch ein scharf gestelltes Recht, die überhöhten Mieten abgesenkt werden, wo das Mietrecht bisher keine Mittel bereitstellt dagegen vorzugehen.
Mehrere Abgeordnete fragten, ob es sich nur um „schwarze Schafe“ unter den Vermietenden handele und wie viele Fälle es gebe.
Katharina Wagner, Amtsleiterin des Amts für Wohnungswesen Frankfurt am Main, kann berichten, dass im Jahr in etwa 200 Fälle von überhöhten Mieten in der Bankenstadt gemeldet werden. Sie rechnet damit, dass sogar bis zu 40 % der Mieten auf dem angespannten Wohnungsmarkt überhöht seien. Erst kürzlich kam es zur Klage gegen einen professionellen Großvermieter. Dabei stieg der Mietspiegel zuletzt um 12 Prozent und es können ohnehin hohe Mieten genommen werden. Selbst Wohnungslosen oder Geflüchteten schafften es vor Gerichten nicht, ihre Zwangslage zu beweisen. „Für uns ist es wichtig einen objektiveren Rahmen zu bekommen, wann Mieten überhöht sind und wir dagegen vorgehen zu können“, so Wagner.
Von der Bundesregierung und einigen Abgeordneten konservativer Fraktionen, wurden Verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Prof. Dr. Kilian Wegner konnte diese klar entkräften. „Verfassungsrechtliche Bedenken sind nicht nachvollziehbar. Noch nie hat das Bundesverfassungsgericht ein Ordnungswiedrigkeitsgesetz wegen des Schuldgrundsatzes zurückgewiesen“, machte der Professor für Wirtschaftsrecht der Viadrina Universität in Frankfurt Oder deutlich. Der Jurist äußerte auch Richtung Justizministerium die Bitte, ehrlich zu diskutieren und sich nicht hinter Nebelkerzen, wie dem Schuldgrundsatz zu verstecken.
Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 8.1..2023 und deren Beratung im Bundestag
Gesetzentwurf des Bundesrats inkl. Stellungnahme der Bundesregierung vom 30.3.2022