Wohnungswirtschaft und Clubkultur fordern Nachbesserungen der Lärmschutz-Novelle
„Die bisherigen Regelungen Lärmschutzes verhindern Wohnungsbau, die Verdrängung von Clubs werden nicht verhindert. Der vorliegende Entwurf für eine Novelle der in der sogenannten TA Lärm (Technische Anleitung zum Lärmschutz) wird daran nichts ändern. Das ist die einhellige Meinung der Sachverständigen des Fachgesprächs im Bauausschusses des Bundestags, das die Linke im Bundestag beantragt hatte. Die Sachverständigen der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Kommunen sowie aus der Kulturbranche forderten übereinstimmend Nachbesserungen des Regierungsentwurfs,“ so Caren Lay, Wohnungs- und Clubpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag.
Caren Lay weiter:
„Die vorgeschlagenen Erleichterungen beim Lärmschutz sollen nur gelten, wenn sie in einen Bebauungsplan aufgenommen werden. Für die vorgesehen „Experimentierklausel Lärmschutz“ ist die Hürde damit so hoch gesetzt, dass die Anwendung praktisch fast ausgeschlossen wird. Selbst wenn eine Experimentierklausel unter diesen Bedingungen angewendet würde, blieben die Erleichterungen für Geräusche von Kultur oder Gewerbe sehr gering. Die Messbedingungen außerhalb der Fenster der nächsten Wohnung bestehen bleiben. Wohnungsbau würde so nicht begünstigt. Nach dem jetzigen Vorschlag wird den kommunalen Baubehörden keine sichere Möglichkeit gegeben, die bunte Mischung in den Städten zu erhalten.
Die Aufgabe der Reform des Lärmschutzes ist es, das Miteinander von Wohnen, Gewerbe und Kultur zu erleichtern. Doch so wie die „Experimentierklausel Lärmschutz“ geplant ist, werden weder Experimente angeregt, noch wird dem Stand der Schallschutztechnik Rechnung getragen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung die Ergebnisse der Anhörung zum Anlass nimmt, ihren Entwurf praxistauglich zu überarbeiten damit nicht weitere Clubs sterben und unsere Städte wegen Lautstärkekonflikten nicht veröden. Diese Arbeit darf die Ampel nicht auf den Bundesrat abwälzen.“