Unlautere Telefonwerbung effektiv verhindern
Seit August 2009 soll das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung die Belästigung durch unerwünschte Werbeanrufe verhindern. Es soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Unterschieben von Verträgen am Telefon schützen. Das Gesetz hat sich jedoch als völlig unzureichend erwiesen. Innerhalb von nur vier Monaten gingen 40.000 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen ein. Einige Verbraucherzentralen haben sogar die Erfahrung gemacht, dass die Verbraucherbeschwerden nach der Gesetzesänderung noch zugenommen haben. Dabei stammen über 4.000 Verbraucherbeschwerden aus Sachsen. Hauptsächlich betroffen sind Menschen über 65 Jahre.
Die Erfahrungen zeigen: Es geht nicht nur um „schwarze Schafe“ unter den Unternehmen. Vielmehr ist unlautere Telefonwerbung ein Massenproblem. Ein Klassiker ist nach wie vor das telefonische Unterschieben von Zeitschriftenabonnements. Oft haben Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt. Daraufhin erhielten sie prompt Vertragsbestätigungen.
Um unlautere Telefonwerbung wirksam zu verhindern, braucht es deutlich weiterreichende Maßnahmen als bisher. Es kann nicht sein, dass Menschen trotz eines Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher mühsam gegen untergeschobene Verträge wehren müssen. Daher hat DIE LINKE einen eigenen Antrag mit Lösungsvorschlägen eingebracht.
Darin fordern wir unter anderem, dass telefonisch vereinbarte Verträge erst durch die schriftliche Bestätigung des Kunden wirksam werden. Eine solche Bestätigungslösung ist ein zentraler Baustein, um unerlaubte Telefonwerbung einzudämmen. Deshalb hat DIE LINKE bereits bei der Verabschiedung des bisherigen Gesetzes im März 2009 einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt (BT-Drs. 16/12426). Leider hatten die Koalition aus CDU/CSU und SPD sowie die FDP den Antrag abgelehnt.
Außerdem ist gesetzlich klarzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht blindlings über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Telefonwerbung einwilligen. Viele Firmen behaupten mit Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass eine Einverständniserklärung zu Werbeanrufen vorläge. DIE LINKE fordert stattdessen, ein Opt-In-Verfahren einzuführen: Dabei müssen Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv in die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke einwilligen oder eben nicht.
Weiter setzt DIE LINKE sich für präventive Maßnahmen ein. Bisher reagiert die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde zumeist erst, wenn Menschen schon geschädigt wurden. Das bestätigt auch die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs.17/2694). Deshalb fordert DIE LINKE, dass die Bundesnetzagentur vor der Vergabe von Rufnummern die Geschäftsmodelle der Unternehmen prüft.
Schließlich müssen Geldbußen gegen Gesetzesverstöße hoch genug sein, um Wirkung zu sein. Denn angesichts hoher Gewinnmöglichkeiten für die Unternehmen verpuffen vergleichsweise geringe Bußgelder. DIE LINKE fordert eine Erhöhung auf 250.000 Euro. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen. Die Bußgelder und unlauteren Gewinne müssen nach dem Verursacherprinzip den Verbraucherverbänden zufließen.
Insbesondere ist zu gewährleisten, dass Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträger Erwerbslose nicht in unseriöse Call-Center vermitteln, die illegale Telefonwerbung betreiben. Hierzu müsste die Bundesagentur für Arbeit vor Einstellen eines Stellenangebotes über die Bundesnetzagentur prüfen, ob die Firma negativ bekannt ist. Das ist ohne nennenswerten Aufwand möglich. Skandalös ist hingegen, Menschen zur Aufnahme illegaler Tätigkeiten zu zwingen. Ebenfalls unzumutbar ist, den Nachweis der Illegalität eines Unternehmens auf die Erwerbslosen abzuwälzen.
DIE LINKE begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 15./16. September 2010. Die Forderungen der Verbraucherschutzministerkonferenz decken sich im Wesentlichen mit unseren. Die Bundesregierung muss endlich aktiv werden!