Kommunale Entsorger konsequent stärken und Abfallfallgebühren senken
„Eine Bevorteilung privater Abfallkonzerne durch die Hintertür darf es nicht geben. Leider sieht Schwarz-Gelb genau das vor. Mit Preisvorteilen etwa durch Lohndumping sollen private Konzerne verstärkt Zugriff auf die Wertstoffentsorgung erhalten“, so die Bundestagsabgeordnete Caren Lay (DIE LINKE) anlässlich der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzesnovelle zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht.
„DIE LINKE will eine sozial-ökologische Abfallwirtschaft. Das heißt: Abfallvermeidung muss an erster Stelle stehen. Beschäftigten müssen faire Arbeitsbedingungen garantiert werden und Bürgerinnen und Bürgern eine kundenfreundliche Abfallgebührensatzung. Die schwarz-gelben Hintertürchen für private Konzerne bewirken das Gegenteil. Private Betreiber von Müllverbrennungsanlagen haben zum Beispiel kein Interesse an Abfallvermeidung, weil sie an der Abfallbeseitigung verdienen.
Bürgerinnen und Bürger in der Lausitz müssen derzeit sogar für Abfall zahlen, den sie nicht machen. Denn der Müllverbrennungsanlage Lauta ist in einem Vertrag mit 25-jähriger Laufzeit der Preis für 110.000 Tonnen Abfall jährlich garantiert. Dieses Abfallaufkommen gibt es nicht mehr. Wer weniger Abfall produziert, zahlt trotzdem. Ein-Personen-Haushalte mit einem vergleichsweise geringen Abfallaufkommen sind besonders betroffen. Das ist teuer und unökologisch.
Die Novelle des Abfallrechts sollte dazu führen, dass der Knebelvertrag der Landkreise Bautzen und Görlitz mit dem Betreiber der Müllverbrennungsanlage Lauta vorzeitig aufgelöst wird. Kommunale Entsorger müssen konsequent gestärkt werden. Sie können über Ausschreibungen Kooperationen mit kleinen und mittelständischen Abfallwirtschafts-Unternehmen der Region ermöglichen. Damit bliebe die Wertschöpfung in der Region. Mit Einnahmen wie aus dem Recycling lukrativer Wertstoffe könnten die Abfallgebühren kurzfristig stabilisiert und langfristig gesenkt werden.“