Caren Lay zur Entscheidung des Sächsischen OVG - OB-Wahl in Bischofswerda von 2010 ungültig
Zur Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, die OB - Wahl in Bischofswerda von 2010 für ungültig zu erklären, erklärt die Wahlkreisabgeordnete Caren Lay:
„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes kommt wenig überraschend. Damit hat das Gericht die unsägliche Schmutzkampagne des CDU-Regionalverbandes gegen den damaligen OB-Kandidaten Krauße als rechtswidrig erkannt. Damit ist auch juristisch gerügt, was moralisch von vornherein verwerflich war.
Dass es nun bereits zum zweiten Mal zur Annullierung der OB-Wahl in Bischofswerda durch ein Gericht gekommen ist, zeigt den beschämenden Politikstil des CDU-Regionalverbandes, wenn dieser glaubt, mit anonymen Verleumdungen oder mit dem Kauf von Wählerstimmen eine Wahl gewinnen zu können. Mit Fairness und Demokratie hat das wenig zu tun! Die politische Auseinandersetzung und der Streit um die beste politische Lösung sehen anders aus!“ Leidtragende sind letztlich die Bürgerinnen und Bürger von Bischofswerda, die sich auf keine Stabilität im Rathaus verlassen können.