Rechte von Anlegern müssen weiter verbessert werden
„Wir begrüßen das BGH-Urteil. Es ist ein erster Schritt, um die Rechte von Anlegern zu verbessern”, kommentiert Caren Lay, die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftungsverpflichtung des US-Brokerhauses Pershing. Lay weiter:
„Allerdings sollte es schon lange eine Selbstverständlichkeit sein, dass Wertpapierhäuser haften müssen, wenn sie sich unseriöser Finanzvermittler bedienen. Dass hierfür erst ein Gerichtsurteil nötig ist, zeigt den erheblichen Nachholbedarf, den Deutschland in der Stärkung von Verbraucherrechten und Haftungsfragen hat.
DIE LINKE fordert, endlich die Beweislast von den Verbrauchern auf die Anbieter umzukehren. Auch die zehnjährige Verjährungsfrist ist nicht verbrauchergerecht. Finanzgeschäfte sind oft auf lange Zeit angelegt. Wir wollen wieder eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, wie es sie in Deutschland bis 2001 gab.
Auch kann von unabhängiger Beratung keine Rede sein, solange Finanzvermittler für den Verkauf von Wertpapieren Provisionen erhalten. Deshalb wollen wir die Provisionsberatung schrittweise überwinden. Wir müssen stattdessen die Honorarberatung ausbauen und die unabhängige Beratung durch Verbraucherzentralen stärken. Finnland macht es vor. DIE LINKE hat dazu letzte Wochen einen Antrag eingebracht (Drucksache 17/887).“