Ölpreisbindung entfällt aber nur als Ausrede
„Ab jetzt dürfen Gasversorger bei Preiserhöhungen ihre Kunden nicht mehr lapidar mit dem Verweis auf die Ölpreisbindung abspeisen. Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber Preistransparenz ist nur ein Teil der Lösung“, so Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich des heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes. Lay weiter:
„Gasversorger müssen ihre Preisgestaltung zwar nun nachvollziehbarer machen. Das ändert aber nichts am Grundproblem steigender Gaspreise. Außer in wenigen Großstädten sind Verbraucherinnen und Verbraucher der Marktmacht des regionalen Lieferanten ausgeliefert und müssen den Preis zahlen, der verlangt wird. Auch der Börsenhandel mit Gas ist keine Lösung, denn der kann, wie beim Strom auch zu steigenden Preisen führen.
Der Gaspreis darf weder vom Ölpreis noch vom Auf und Ab der Börse abhängen. DIE LINKE fordert die Wiedereinführung der Gas- und Strompreisaufsicht in den Ländern unter Beteiligung von Verbraucherbeiräten. Außerdem müssen Sozialtarife eingeführt werden, um eine erschwingliche Energieversorgung für alle zu garantieren.“