Ein guter Tag für Fluggäste
„Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Verbraucherrechte bei Fernflügen gestärkt hat. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt: Denn vor allem bei den Rechten von Fluggästen klaffen erhebliche Lücken“, kommentiert Caren Lay das heutige BGH-Urteil, dass Fluggäste von ihrer gebuchten Flugreihenfolge abweichen können, ohne den höheren Preis des Einzelflugs zahlen zu müssen. Die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
“Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dringend gegen die Insolvenz von Fluggesellschaften abgesichert werden. Bisher haben Fluggäste keinerlei Gewähr auf Kostenerstattung, wenn bezahlte Flüge ausfallen, weil Flugunternehmen in die Insolvenz schlittern. Angesichts des mit der Wirtschaftskrise und dem isländischen Vulkanausbruch gestiegenen Insolvenzrisikos muss der Gesetzgeber unverzüglich handeln.
Ebenso unzumutbar ist die Rechtsunsicherheit bei Schadensersatz und Ausgleichsleistungen. Fluggäste dürfen nicht vom guten Willen der Flugunternehmen abhängen. Doch der isländische Vulkanausbruch hat viele Fluggäste in genau diese missliche Lage gebracht: Die zwangsweise verlängerten Aufenthalte haben erhebliche Mehrkosten für Übernachtungen beschert. Dabei fällt die Kostenverteilung zwischen Fluggesellschaften und Fluggästen höchst uneinheitlich aus.
Entscheidend ist auch, dass Fluggäste überhaupt über ihre Rechte informiert werden. DIE LINKE will, dass wichtige Informationen klar und verständlich angegeben werden: auf dem Ticket, im Wartebereich auf dem Flughafen und beim Buchungsvorgang.”